Mit etwa dem vierten Lebensjahr stellt sich die Frage nach dem Folgesitz bis zum Ende der Kindersitzpflicht mit 14 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm. Ist es hierbei unbedingt nötig, einen Folgesitz mit Rückenlehne und Seitenschutz zu kaufen? Reicht nicht auch eine billige Sitzerhöhung aus dem Supermarkt?
Lassen wir zuerst einmal Bilder sprechen:
Im Falle eines Unfalles kann es passieren, dass eine Sitzerhöhung unter dem Kind davon rutscht und somit das Kind nicht schützt und zusätzlich zu einem Wurfobjekt im Auto wird. Von daher sollte auch den größeren Kindern mit einem Folgesitz mit Rückenlehne die größtmögliche Sicherheit geboten werden.
Aber wann ist denn ein Kind überhaupt bereit vorwärts mit dem Dreipunktgurt angeschnallt zu werden? Worauf sollte sonst noch geachtet werden?
Für einen Folgesitz sollte das Kind verstehen, dass es im Auto ruhig sitzen bleiben muss. Dies ist in etwa ab einem Alter von 4 Jahren gegeben.
Beim Probesitzen ist zu beachten, dass der Beckengurt des 3-Punkt-Autogurtes über den Hüftknochen und nicht im Bauchraum verläuft und der Schultergurt von oberhalb der Schultern kommt, aber nicht in den Hals einschneidet. Außerdem soll sich der Kopf immer innerhalb des Seitenschutzes befinden.
Beim Probeeinbau im Auto ist zu beachten, dass die Rückenlehne des Kindersitzes gut an der Lehne des Autositzes anliegt, sich der 3-Punkt-Gurt in allen Höheneinstellungen strafft sowie dass der Sitz in allen Kopfstützenhöhen ins Auto passt. (www.kindersitzprofis.de/worauf-muessen-eltern-beim-kauf-eines-folgesitzes-achten/)
Folgesitze zum Probeeinbau
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